Platzordnung
Spielberechtigung
Die Tennissaison wird vom Vorstand eröffnet und beendet. Spielberechtigt auf den Tennisplätzen sind Clubmitglieder, die ihren Beitrag entrichtet haben.
Gastspieler (= Externe) richten ihre Anfrage bitte direkt an den Eigenbetrieb Sportstätten der Stadt Dresden. Ansprechpartner der Zentralen Servicestelle ist Herr Walther. Die Kontaktdaten sind nachstehend aufgeführt:
Tel.: 0351 / 4881626
E-Mail: MWalther@dresden.de
Spielbetrieb
Der Spielbetrieb orientiert sich an den beantragten Nutzungszeiten beim Sportstätten- und Bäderbetrieb. Plätze mit Flutlichtanlage werden nur an vom Vorstand benannte Mitglieder mit erfolgter Einweisung vergeben. Die Belegung des Platzes richtet sich nach der Platzordnung (Stand 2012).
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen mit innen liegendem Profil betreten werden.
Platzpflege
Der Vorstand und der Platzwart sind allen Spielern gegenüber weisungsberechtigt. Sie entscheiden über die Bespielbarkeit der Plätze.
Der Platz wird im Grundlinienbereich und an beanspruchten Stellen mit dem Scharierholz bearbeitet (nichtmit der gezackten Metallseite!). Danach muss der Platz großflächig abgezogen werden (großflächig = bis zu den Beregnern und auch die Ecken des Platzes). Abschließend werden alle Linien gekehrt.
Die Pflege des Platzes ist durch die Spieler während ihrer Spielzeit wahrzunehmen. Sie haben ihren Platz in jedem Falle ausreichend zu wässern und nach Spielende abzuziehen.
Die Mitglieder, die die Anlage als letztes verlassen, haben diese in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen sowie alle Türen zu schließen. Die Müllentsorgung bitte in die entsprechenden Behälter. Glasflaschen bitte selber entsorgen.